Wartungsvertrag Sicherheitsbeleuchtung – Bremen
Ein Wartungsvertrag sichert die regelmäßige Prüfung und Wartung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage. Er entlastet den Betreiber von der Terminüberwachung und stellt die lückenlose Dokumentation sicher. Wir nehmen Anfragen zur Vermittlung von Wartungsverträgen entgegen.
Vorteile eines Wartungsvertrags
Ein Wartungsvertrag bietet dem Betreiber mehrere Vorteile:
- Rechtssicherheit: Automatische Terminierung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und Wartungen.
- Lückenlose Dokumentation: Der Fachbetrieb führt das Prüfbuch und stellt sicher, dass alle Einträge vollständig sind.
- Planbare Kosten: Fest vereinbarte jährliche Kosten statt unkalkulierbarer Einzelrechnungen.
- Schnelle Reaktion: Bei Störungen hat der Vertragspartner in der Regel Vorrang vor einmaligen Aufträgen.
- Reduzierter Verwaltungsaufwand: Keine eigene Terminüberwachung und Ausschreibung erforderlich.
Typische Leistungen eines Wartungsvertrags
Der Umfang eines Wartungsvertrags sollte schriftlich vereinbart werden und kann folgende Leistungen umfassen:
- Jährliche Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0100-718 mit Prüfprotokoll
- Regelmäßige Funktionsprüfungen nach DIN EN 50172 (monatlich oder nach Vereinbarung)
- Prüfung und Austausch von Batterien und Akkus nach Herstellervorgabe
- Sichtprüfung aller Leuchten und Komponenten
- Reinigung der Leuchten (wenn erforderlich)
- Führung und Aufbewahrung des Prüfbuchs
- Bereitschaftsdienst oder Reaktionszeit bei Störungen (optional)
- Beratung bei Änderungen der gesetzlichen Anforderungen
Vertragslaufzeit und Kündigung
Wartungsverträge werden in der Regel mit einer Laufzeit von einem bis fünf Jahren abgeschlossen. Eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird, ist üblich. Die konkreten Konditionen werden zwischen dem Betreiber und dem beauftragten Fachbetrieb vereinbart.
Worauf ist bei der Auswahl des Wartungsbetriebs zu achten?
Der Wartungsbetrieb muss über die erforderliche Qualifikation verfügen:
- Elektrofachkraft mit Erfahrung in Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
- Kenntnis der relevanten Normen (DIN VDE 0100-718, DIN EN 50172, DIN EN 1838)
- Zugang zu Original-Ersatzteilen der verbauten Hersteller
- Messgeräte zur Beleuchtungsstärkemessung (Luxmeter mit gültiger Kalibrierung)
- Bei Zentralbatterieanlagen: Herstellerschulung für das spezifische System
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