Fluchtwegbeleuchtung – Bremen
Die Fluchtwegbeleuchtung ist ein zentraler Bestandteil der Sicherheitsbeleuchtung. Sie stellt sicher, dass Fluchtwege im Notfall ausreichend beleuchtet sind und Rettungszeichen erkennbar bleiben. Wir nehmen Anfragen zur Prüfung und Wartung von Fluchtwegbeleuchtungen in Bremen entgegen.
Was ist Fluchtwegbeleuchtung?
Die Fluchtwegbeleuchtung ist Teil der Sicherheitsbeleuchtung und dient dazu, im Falle eines Stromausfalls das gefahrlose Verlassen eines Gebäudes zu ermöglichen. Sie muss mindestens 0,5 Lux auf der Mittelachse des Fluchtweges in Bodenhöhe gewährleisten – und dies für die gesamte Nennbetriebsdauer von typischerweise einer Stunde.
Arten der Fluchtwegbeleuchtung
Die Fluchtwegbeleuchtung besteht aus verschiedenen Komponenten:
- Rettungszeichenleuchten: Hinterleuchtete oder von außen beleuchtete Piktogramme, die den Fluchtweg kennzeichnen. Erkennungsweite nach DIN EN 1838.
- Sicherheitsleuchten für Fluchtwege: Leuchten entlang des Fluchtweges, die eine Mindestbeleuchtungsstärke von 0,5 Lux auf dem Boden sicherstellen.
- Antipanikbeleuchtung: In großen Räumen oder Versammlungsstätten erforderlich, um Panik zu vermeiden und Orientierung zu ermöglichen.
- Sicherheitsleuchten für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung: Leuchten an Arbeitsplätzen, an denen bei Lichtausfall eine unmittelbare Gefahr besteht. Mindestens 15 Lux oder 10% der Normalbeleuchtung.
Normative Anforderungen
Die Fluchtwegbeleuchtung muss folgende Normen erfüllen:
- DIN EN 1838: Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung. Definiert Beleuchtungsstärken, Gleichmäßigkeit und Erkennungsweiten.
- DIN VDE 0100-718: Anforderungen an Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art.
- DIN EN 50172: Sicherheitsbeleuchtungsanlagen – Betrieb und Prüfung.
- BremBO (Bremische Landesbauordnung): § 35 – Notwendige Flure, § 38 – Notwendige Treppenräume.
Prüfung der Fluchtwegbeleuchtung
Die Prüfung der Fluchtwegbeleuchtung ist Teil der Wiederholungsprüfung und umfasst:
- Messung der Beleuchtungsstärke entlang des Fluchtweges (mindestens alle 2 Meter und an kritischen Punkten wie Richtungsänderungen und Treppen)
- Prüfung der Erkennungsweite von Rettungszeichenleuchten
- Kontrolle der Umschaltung vom Netz- auf Batteriebetrieb
- Prüfung der Nennbetriebsdauer (typischerweise 1 Stunde)
- Prüfung der Gleichmäßigkeit der Beleuchtung (maximales Verhältnis 40:1 zwischen hellstem und dunkelstem Punkt)
Besondere Anforderungen im Bestand
Bei Gebäuden im Bestand können die Anforderungen je nach Baujahr und Nutzung variieren. Ältere Gebäude genießen unter Umständen Bestandsschutz, sofern keine wesentlichen Umbauten oder Nutzungsänderungen vorgenommen wurden. Dennoch empfiehlt sich auch im Bestand eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik, um die Sicherheit zu gewährleisten.
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