Funktionsprüfung Sicherheitsbeleuchtung – Bremen
Die regelmäßige Funktionsprüfung ergänzt die jährliche Wiederholungsprüfung und stellt die Betriebsbereitschaft der Sicherheitsbeleuchtung im laufenden Betrieb sicher. Wir nehmen Anfragen zur Einrichtung und Durchführung von Funktionsprüfungen entgegen.
Arten der Funktionsprüfung
Die Funktionsprüfung nach DIN EN 50172 unterscheidet mehrere Prüfstufen, die in unterschiedlichen Intervallen durchgeführt werden:
Tägliche Sichtprüfung
Die tägliche Sichtprüfung ist die einfachste, aber wichtigste Kontrolle. Sie kann durch eine eingewiesene Person vor Ort durchgeführt werden und umfasst: Kontrolle der Betriebsanzeige (grüne LED an jeder Leuchte), Sichtprüfung auf offensichtliche Beschädigungen und Kontrolle, ob alle Leuchten am Netz angeschlossen sind. Der Aufwand beträgt wenige Minuten pro Tag.
Wöchentliche Kurzfunktionsprüfung
Bei der wöchentlichen Prüfung wird jede Leuchte kurz auf Batteriebetrieb umgeschaltet. Geprüft wird, ob die Leuchte auf Batteriebetrieb umschaltet und mit ausreichender Helligkeit leuchtet. Bei Anlagen mit automatischer Selbstprüfung dokumentiert das System das Ergebnis selbstständig. Bei manuellen Anlagen muss das Ergebnis von der eingewiesenen Person dokumentiert werden.
Monatliche Betriebsdauerprüfung
Die monatliche Prüfung ist umfangreicher: Die Leuchten werden für eine definierte Dauer (z.B. 30 Minuten oder die volle Nennbetriebsdauer) auf Batteriebetrieb geschaltet. Die Batteriekapazität muss ausreichen, um die Leuchten für die gesamte Prüfdauer zu versorgen. Ein Spannungsabfall unter einen Schwellenwert deutet auf alternde Akkus hin und sollte dokumentiert werden. Diese Prüfung sollte durch eine Elektrofachkraft oder zur Prüfung befähigte Person durchgeführt werden.
Einweisung von betrieblichem Personal
Für die täglichen und wöchentlichen Funktionsprüfungen kann betriebliches Personal eingewiesen werden. Die Einweisung sollte dokumentiert werden und folgende Punkte umfassen:
- Erkennen der Betriebsanzeigen und Status-LEDs
- Durchführung der manuellen Umschaltprüfung (sofern vorhanden)
- Ablesen und Dokumentieren von Messwerten
- Erkennen von Fehleranzeigen und das richtige Verhalten bei Störungen
- Führung des Prüfbuchs oder elektronischen Prüfnachweises
Selbstprüfeinrichtungen
Moderne Sicherheitsbeleuchtungsanlagen können mit automatischen Selbstprüfeinrichtungen (z.B. nach DIN EN 62034) ausgestattet sein. Diese führen die Funktionsprüfungen automatisch durch und protokollieren die Ergebnisse. Die manuelle Kontrolle entfällt jedoch nicht vollständig – die Plausibilität der automatischen Aufzeichnungen sollte regelmäßig durch eine Elektrofachkraft überprüft werden.
Dokumentation der Funktionsprüfungen
Alle Funktionsprüfungen müssen dokumentiert werden. Bei manuellen Anlagen erfolgt dies im Prüfbuch. Bei automatischen Anlagen werden die Daten im System gespeichert und sollten regelmäßig ausgelesen und archiviert werden. Lücken in der Dokumentation können bei behördlichen Prüfungen oder im Schadensfall problematisch sein.
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