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Sicherheitsbeleuchtung HB

Funktionsprüfung Sicherheitsbeleuchtung – Bremen

Die regelmäßige Funktionsprüfung ergänzt die jährliche Wiederholungsprüfung und stellt die Betriebsbereitschaft der Sicherheitsbeleuchtung im laufenden Betrieb sicher. Wir nehmen Anfragen zur Einrichtung und Durchführung von Funktionsprüfungen entgegen.

Arten der Funktionsprüfung

Die Funktionsprüfung nach DIN EN 50172 unterscheidet mehrere Prüfstufen, die in unterschiedlichen Intervallen durchgeführt werden:

Tägliche Sichtprüfung

Die tägliche Sichtprüfung ist die einfachste, aber wichtigste Kontrolle. Sie kann durch eine eingewiesene Person vor Ort durchgeführt werden und umfasst: Kontrolle der Betriebsanzeige (grüne LED an jeder Leuchte), Sichtprüfung auf offensichtliche Beschädigungen und Kontrolle, ob alle Leuchten am Netz angeschlossen sind. Der Aufwand beträgt wenige Minuten pro Tag.

Wöchentliche Kurzfunktionsprüfung

Bei der wöchentlichen Prüfung wird jede Leuchte kurz auf Batteriebetrieb umgeschaltet. Geprüft wird, ob die Leuchte auf Batteriebetrieb umschaltet und mit ausreichender Helligkeit leuchtet. Bei Anlagen mit automatischer Selbstprüfung dokumentiert das System das Ergebnis selbstständig. Bei manuellen Anlagen muss das Ergebnis von der eingewiesenen Person dokumentiert werden.

Monatliche Betriebsdauerprüfung

Die monatliche Prüfung ist umfangreicher: Die Leuchten werden für eine definierte Dauer (z.B. 30 Minuten oder die volle Nennbetriebsdauer) auf Batteriebetrieb geschaltet. Die Batteriekapazität muss ausreichen, um die Leuchten für die gesamte Prüfdauer zu versorgen. Ein Spannungsabfall unter einen Schwellenwert deutet auf alternde Akkus hin und sollte dokumentiert werden. Diese Prüfung sollte durch eine Elektrofachkraft oder zur Prüfung befähigte Person durchgeführt werden.

Einweisung von betrieblichem Personal

Für die täglichen und wöchentlichen Funktionsprüfungen kann betriebliches Personal eingewiesen werden. Die Einweisung sollte dokumentiert werden und folgende Punkte umfassen:

Selbstprüfeinrichtungen

Moderne Sicherheitsbeleuchtungsanlagen können mit automatischen Selbstprüfeinrichtungen (z.B. nach DIN EN 62034) ausgestattet sein. Diese führen die Funktionsprüfungen automatisch durch und protokollieren die Ergebnisse. Die manuelle Kontrolle entfällt jedoch nicht vollständig – die Plausibilität der automatischen Aufzeichnungen sollte regelmäßig durch eine Elektrofachkraft überprüft werden.

Dokumentation der Funktionsprüfungen

Alle Funktionsprüfungen müssen dokumentiert werden. Bei manuellen Anlagen erfolgt dies im Prüfbuch. Bei automatischen Anlagen werden die Daten im System gespeichert und sollten regelmäßig ausgelesen und archiviert werden. Lücken in der Dokumentation können bei behördlichen Prüfungen oder im Schadensfall problematisch sein.

Wichtiger Hinweis: Die Funktionsprüfung ersetzt nicht die jährliche Wiederholungsprüfung durch eine Elektrofachkraft. Beide Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen unterschiedlichen Zwecken.

Funktionsprüfung der Sicherheitsbeleuchtung in Bremen – mögliche Vermittlung prüfen.

Prüfung anfragen
Wichtiger Hinweis: Die Einweisung und Durchführung von Funktionsprüfungen erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachkundigen. Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Prüf-, Einweisungs- oder Wartungsarbeiten aus. Vermittlungsplattform – keine eigene Niederlassung und kein eigener ausführender Betrieb in Bremen.