Gewerbe und Verwaltung – Bremen
Gewerbliche und öffentliche Gebäude haben besondere Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung. Wir nehmen Anfragen von Unternehmen, Hausverwaltungen und öffentlichen Einrichtungen in Bremen entgegen.
Anforderungen für gewerbliche Gebäude
Für gewerbliche Gebäude und Verwaltungsbauten gelten spezifische Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung, die sich aus der Arbeitsstättenverordnung, der BetrSichV und der Bremischen Landesbauordnung ergeben. Die wichtigsten Anforderungen sind:
Bürogebäude und Verwaltungsbauten
Mehrgeschossige Bürogebäude benötigen Sicherheitsbeleuchtung in allen notwendigen Fluren und Treppenräumen. Die Beleuchtungsstärke muss mindestens 0,5 Lux in Fluchtwegen und Arbeitsräumen ohne Tageslicht betragen. Bei Großraumbüros ist zusätzlich eine Antipanikbeleuchtung erforderlich, wenn die Grundfläche 60 m² überschreitet.
Industriebauten und Produktionsstätten
In Industriebauten kommen zur Fluchtwegbeleuchtung Sicherheitsleuchten für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung hinzu. Dies betrifft Arbeitsplätze, an denen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung eine unmittelbare Gefahr besteht – etwa an Maschinen, in explosionsgefährdeten Bereichen oder an Steuerständen. Die Beleuchtungsstärke muss hier mindestens 15 Lux oder 10% der Normalbeleuchtung betragen.
Handelsflächen und Verkaufsstätten
Verkaufsstätten mit mehr als 100 m² Verkaufsfläche benötigen Sicherheitsbeleuchtung in den Fluchtwegen und Rettungszeichenleuchten an allen Ausgängen. Bei mehrgeschossigen Kaufhäusern ist die Sicherheitsbeleuchtung auch in den Fluren und Treppenhäusern erforderlich.
Hausverwaltungen und Immobilienmanagement
Für Hausverwaltungen ist die Sicherheitsbeleuchtung ein zentraler Bestandteil des Gebäudemanagements. Die regelmäßige Prüfung und Wartung muss organisiert, dokumentiert und archiviert werden. Bei Wohnimmobilien betrifft dies vor allem die Fluchtwegbeleuchtung in den Treppenhäusern und die Rettungszeichenleuchten an den Ausgängen.
Hausverwaltungen sollten für jede verwaltete Immobilie ein eigenes Prüfbuch führen. Bei größeren Beständen kann ein elektronisches Prüfmanagement-System die Übersicht erleichtern und Termine automatisch überwachen.
Öffentliche Einrichtungen
Schulen, Kindergärten, Behörden, Krankenhäuser und Pflegeheime unterliegen erhöhten Anforderungen. Hier spielt neben der Fluchtwegbeleuchtung auch die Antipanikbeleuchtung in Versammlungsräumen eine wichtige Rolle. In Krankenhäusern und Pflegeheimen muss die Sicherheitsbeleuchtung auch die Evakuierung von bettlägerigen Personen ermöglichen – entsprechend sind die Anforderungen an die Beleuchtungsstärke und Betriebsdauer erhöht.
Betreiberverantwortung
Der Betreiber eines Gebäudes ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Sicherheitsbeleuchtung verantwortlich. Diese Verantwortung umfasst:
- Regelmäßige Prüfung durch eine Elektrofachkraft
- Führung eines vollständigen Prüfbuchs
- Unverzügliche Beseitigung von Mängeln
- Unterweisung des Personals in der Bedienung
- Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Prüffristen
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