Sicherheitsbeleuchtung Prüfung – Bremen
Die regelmäßige Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung ist gesetzlich vorgeschrieben und lebenswichtig. Wir nehmen Anfragen für Wiederholungsprüfungen, Erstprüfungen und Funktionsprüfungen entgegen und prüfen, ob eine Vermittlung an einen geeigneten Fachbetrieb oder Sachkundigen möglich ist.
Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0100-718
Die Wiederholungsprüfung ist die wichtigste regelmäßige Prüfung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage. Sie muss in der Regel jährlich durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden. Der Turnus kann je nach Anlagenart, Gebäudenutzung und Gefährdungsbeurteilung variieren. Typische Intervalle liegen zwischen einem und vier Jahren.
Die Prüfung umfasst die Besichtigung aller Komponenten, die Erprobung jeder einzelnen Leuchte im Netz- und Batteriebetrieb sowie die Messung der Beleuchtungsstärke an relevanten Punkten. Schaltungs- und Überwachungseinrichtungen werden auf ihre Funktion geprüft. Alle Ergebnisse werden im Prüfbuch dokumentiert.
Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600
Vor der ersten Inbetriebnahme einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage ist eine Erstprüfung erforderlich. Diese umfasst die Besichtigung, Erprobung und Messung aller sicherheitsrelevanten Komponenten und muss durch eine Elektrofachkraft mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden. Die Erstprüfung stellt sicher, dass die Anlage normgerecht installiert wurde und ihre Sicherheitsfunktion erfüllt.
Funktionsprüfung nach DIN EN 50172
Neben der jährlichen Wiederholungsprüfung sind regelmäßige Funktionsprüfungen erforderlich. Der Umfang und die Häufigkeit richten sich nach den Herstellerangaben, den örtlichen Gegebenheiten und der Gefährdungsbeurteilung. Typisch sind tägliche Sichtkontrollen der Betriebsanzeige, wöchentliche Kurzfunktionsprüfungen und monatliche Umschaltprüfungen mit längerer Batteriebetriebsdauer.
Die tägliche und wöchentliche Funktionsprüfung kann durch eine eingewiesene Person vor Ort durchgeführt werden. Die monatliche Prüfung mit Betriebsdauermessung sollte durch eine Elektrofachkraft oder eine zur Prüfung befähigte Person erfolgen.
Normen und Vorschriften
Die Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung unterliegt mehreren Normen und Vorschriften:
- DIN VDE 0100-718: Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – bauliche Anlagen für Menschenansammlungen
- DIN EN 50172 (VDE 0108-100): Sicherheitsbeleuchtungsanlagen – legt Prüfintervalle fest
- DIN EN 1838: Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): §4 Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Prüfpflichten des Betreibers
- Bauordnung Bremen (BremBO): Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung in baulichen Anlagen
Ablauf der Wiederholungsprüfung
- Vorbereitung: Sichtung des Prüfbuchs und der Vorbefunde. Klärung der Zugänglichkeit aller Leuchten.
- Besichtigung: Sichtprüfung aller Leuchten, Leitungen, Verteiler und Beschilderung auf erkennbare Mängel.
- Erprobung: Funktionstest jeder Leuchte durch Umschaltung auf Batteriebetrieb. Prüfung der Nennbetriebsdauer.
- Messung: Messung der Beleuchtungsstärke an definierten Punkten (Fluchtwege, Rettungszeichen, Arbeitsplätze).
- Dokumentation: Eintragung aller Ergebnisse in das Prüfbuch. Ausstellung eines Prüfnachweises und ggf. einer Prüfplakette.
Anlagenart und Anzahl Leuchten beschreiben – mögliche Vermittlung für eine fachgerechte Prüfung prüfen lassen.
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