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Sicherheitsbeleuchtung HB

Häufige Fragen – Sicherheitsbeleuchtung Prüfung

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Prüfung, Wartung und Reparatur von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in Bremen.

Arbeitsstätten, Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe, Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Schulen, geschlossene Parkhäuser und mehrgeschossige Wohngebäude benötigen in der Regel eine Sicherheitsbeleuchtung. Die genaue Pflicht ergibt sich aus der Bremischen Landesbauordnung (BremBO), der Arbeitsstättenverordnung und der Gefährdungsbeurteilung.

Die Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0100-718 ist in der Regel jährlich fällig. Zusätzlich sind tägliche, wöchentliche und monatliche Funktionsprüfungen nach DIN EN 50172 erforderlich. Die genauen Intervalle legt eine Elektrofachkraft auf Basis der Gefährdungsbeurteilung und der Herstellerangaben fest.

Die Funktionsprüfung (nach DIN EN 50172) ist eine Kurzprüfung der Betriebsbereitschaft – z.B. Kontrolle der Ladeanzeige und kurze Umschaltung auf Batteriebetrieb. Die Wiederholungsprüfung (nach DIN VDE 0100-718) ist eine umfassende Jahresprüfung durch eine Elektrofachkraft mit Besichtigung, Erprobung, Messung der Beleuchtungsstärke und vollständiger Dokumentation. Beide Prüfungen ersetzen sich nicht gegenseitig.

Die Wiederholungsprüfung darf nur durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden. Tägliche und wöchentliche Funktionsprüfungen können durch eine eingewiesene Person erfolgen. Für die Prüfung von Zentralbatterieanlagen sind zusätzlich herstellerspezifische Schulungen erforderlich.

Die wichtigsten Normen sind: DIN VDE 0100-718 (Errichten von Niederspannungsanlagen – bauliche Anlagen für Menschenansammlungen), DIN EN 50172 (Sicherheitsbeleuchtungsanlagen – Betrieb und Prüfung) und DIN EN 1838 (Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung). Zusätzlich gelten die Arbeitsstättenverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung.

Die typische Lebensdauer von Akkus in Einzelbatterieleuchten beträgt 4–6 Jahre (NiCd, NiMH) bzw. 5–8 Jahre (Li-Ion). Bleiakkus in Zentralbatterieanlagen halten 5–10 Jahre. Nach Ablauf dieser Fristen sinkt die Kapazität und die Akkus müssen ausgetauscht werden, um die Nennbetriebsdauer zu gewährleisten.

Das Prüfbuch dokumentiert: Anlagendaten, Erstprüfung, alle Wiederholungsprüfungen (mit Ergebnissen und Unterschrift der Elektrofachkraft), alle Funktionsprüfungen, alle Wartungen und Reparaturen, alle Batteriewechsel sowie besondere Vorkommnisse und festgestellte Mängel.

Die Kosten hängen von der Anzahl und Art der Leuchten, der Zugänglichkeit und dem System ab. Als grobe Orientierung: Wiederholungsprüfung ca. 5–15 EUR pro Leuchte zuzüglich Anfahrt und Dokumentationspauschale. Das verbindliche Angebot wird durch den beauftragten Fachbetrieb erstellt.

Eine defekte Sicherheitsbeleuchtung ist ein sicherheitstechnischer Mangel, der unverzüglich behoben werden muss. Der Betreiber muss bis zur Reparatur ggf. Ersatzmaßnahmen ergreifen. Die Reparatur darf nur durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden.

Der Betreiber des Gebäudes ist für die ordnungsgemäße Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung verantwortlich. Diese Pflicht ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung. Die Verantwortung kann nicht vollständig auf einen Dienstleister übertragen werden – der Betreiber muss die Durchführung der Prüfungen organisieren und überwachen.

Ja, für mehrere Standorte oder Filialen kann ein Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb geschlossen werden, der alle Anlagen abdeckt. Der Betreiber muss aber für jeden Standort ein eigenes Prüfbuch führen.

Nein. Mit dem Absenden des Formulars entsteht noch kein Vertrag. Es handelt sich um eine unverbindliche Anfrage. Der Vertrag über die Prüf-, Wartungs- oder Reparaturleistung kommt direkt mit dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen zustande.

Die Ausführung erfolgt ausschließlich durch den jeweils beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen. Fernando Herrero Ruiz – Smithbros Productions führt selbst keine Prüf-, Wartungs-, Reparatur- oder Installationsarbeiten an Sicherheitsbeleuchtungsanlagen aus.

Eine Prüfplakette an der Leuchte oder am Verteiler dokumentiert das Datum der letzten Prüfung und die nächste Fälligkeit. Der eigentliche Prüfnachweis ist jedoch das Prüfprotokoll im Prüfbuch mit den detaillierten Ergebnissen und der Unterschrift der prüfenden Person. Die Plakette allein ersetzt das Prüfprotokoll nicht.

Eine automatische Selbstprüfeinrichtung (automatic test system, ATS) nach DIN EN 62034 führt die Funktionsprüfungen selbstständig durch und speichert die Ergebnisse. Manuelle Eingriffe entfallen jedoch nicht vollständig – die Plausibilität der Daten muss regelmäßig kontrolliert werden. Die jährliche Wiederholungsprüfung durch eine Elektrofachkraft bleibt auch mit ATS verpflichtend.

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Wichtiger Hinweis: Die Prüfung, Wartung und Reparatur von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachkundigen. Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Prüf-, Wartungs-, Reparatur- oder Installationsarbeiten aus. Vermittlungsplattform – keine eigene Niederlassung und kein eigener ausführender Betrieb in Bremen.